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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der H&S Commerce GbR (Inhaber: Dan Filip Schlag, Hanni Hakim), auftretend unter der Marke „Fördewerk" (nachfolgend „Fördewerk"), und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") über die Erstellung, Gestaltung und Betreuung von Websites sowie zugehöriger digitaler Werkzeuge.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Fördewerk ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten ergänzend die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften, insbesondere zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf dieser Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage.
(2) Der Vertrag kommt zustande, indem Fördewerk dem Kunden ein schriftliches Angebot per E-Mail zusendet und der Kunde dieses schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang — Paket, Seitenanzahl, gewählte Werkzeuge — ergibt sich aus dem individuellen schriftlichen Angebot.
(2) Nicht im Angebot aufgeführte Leistungen sind nicht Vertragsbestandteil und werden, falls gewünscht, gesondert vereinbart und berechnet.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im individuellen Angebot genannten Preise.
(2) Beim Festpreis-Modell werden 50 % des vereinbarten Preises bei Auftragserteilung fällig, die restlichen 50 % bei Fertigstellung und Bereitstellung zum Livegang.
(3) Beim Abo-Modell wird die vereinbarte Startgebühr sofort mit Auftragserteilung fällig. Die monatliche Rate ist ab Vertragsbeginn zu zahlen, per Überweisung, per SEPA-Lastschrift oder über den vereinbarten Zahlungsdienstleister.
(4) Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
(5) Fördewerk ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG. Alle genannten Preise sind Endpreise; Umsatzsteuer wird nicht berechnet und nicht ausgewiesen. Entfällt die Kleinunternehmerregelung während eines laufenden Vertrags mit einem Unternehmer, verstehen sich die Preise für ab diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Fördewerk teilt dies dem Kunden mindestens einen Monat im Voraus in Textform mit.
§ 5 Mindestlaufzeit und Kündigung (nur Abo-Modell)
(1) Verträge im Abo-Modell haben folgende Mindestlaufzeiten: 12 Monate im Paket Basis, 18 Monate im Paket Standard, 24 Monate im Paket Erweitert.
(2) Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Mindestlaufzeit oder zum Ende eines Verlängerungsmonats gekündigt wird.
(3) Kündigt der Kunde vor Ablauf der Mindestlaufzeit, wird die Restsumme der bis zum Ende der Mindestlaufzeit ausstehenden monatlichen Raten fällig. Der Kunde kann wählen, ob er diese als Einmalbetrag begleicht oder die monatlichen Raten bis zum Ende der Mindestlaufzeit regulär fortführt.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt die für die Umsetzung erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logo, Kontaktdaten) zur Verfügung, in der Regel über das von Fördewerk bereitgestellte Unterlagen-Formular.
(2) Erhält Fördewerk innerhalb von 5 Werktagen nach Aufforderung keine oder unvollständige Unterlagen, wird mit Platzhalterinhalten fortgefahren. Der spätere Austausch gegen finale Inhalte gilt als reguläre Änderung im Sinne von § 7.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass alle bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind bzw. er zu deren Nutzung berechtigt ist.
§ 7 Korrekturrunden und Änderungen
(1) Im vereinbarten Preis ist eine Korrekturrunde nach Fertigstellung des ersten Entwurfs enthalten.
(2) Weitere Änderungswünsche werden mit 65 €/Stunde berechnet, abgerechnet in halben Stunden bei einer Mindestabrechnung von 30 Minuten. Der voraussichtliche Aufwand wird dem Kunden vor Beginn der Arbeiten mitgeteilt.
§ 8 Hosting und Wartung
(1) Hosting durch Fördewerk ist ausschließlich im Abo-Modell sowie bei Abschluss eines separaten Wartungsvertrags im Festpreis-Modell enthalten.
(2) Ohne aktiven Wartungsvertrag erhält der Kunde beim Festpreis-Modell nach Fertigstellung und vollständiger Bezahlung die vollständigen Projektdateien und Zugangsdaten zur eigenständigen Einrichtung bei einem Hosting-Anbieter seiner Wahl.
(3) Im Abo-Modell sowie bei aktivem Wartungsvertrag erfolgt das Hosting auf Servern mit Standort in der Europäischen Union.
(4) Soweit Fördewerk die Domain für den Kunden registriert, erfolgt die Registrierung in beiden Modellen von Beginn an auf den Namen des Kunden. Die Registrierungskosten werden zum Selbstkostenpreis weiterberechnet.
§ 9 Nutzungs- und Urheberrechte
(1) Im Festpreis-Modell erhält der Kunde mit vollständiger Bezahlung das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an der für ihn individuell erstellten Website. Fördewerk übergibt ihm zu diesem Zeitpunkt sämtliche Projektdateien und Zugangsdaten.
(2) Im Abo-Modell erhält der Kunde für die Dauer des Vertrags ein einfaches, auf den Betrieb seiner Website beschränktes Nutzungsrecht; die Website wird während der Vertragslaufzeit von Fördewerk betrieben. Endet der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit oder hat der Kunde bei vorzeitiger Kündigung die nach § 5 Abs. 3 ausstehenden Raten vollständig beglichen, erhält er ohne zusätzliche Vergütung die Rechte nach Absatz 1. Die Übergabe der Projektdateien und Zugangsdaten erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende, jedoch nicht vor vollständigem Zahlungseingang.
(3) An allgemeinen, projektübergreifend eingesetzten Programmbestandteilen — insbesondere den Werkzeugen Terminbuchung, Vorqualifizierung, Rechner und Konfigurator sowie wiederverwendbaren Code-Bausteinen — erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Verwendung auf seiner Website. Fördewerk bleibt berechtigt, diese Bestandteile weiter zu verwenden.
(4) Fördewerk ist berechtigt, das erstellte Projekt als Referenz zu nennen und in nicht-vertraulichen Ausschnitten zu zeigen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
(5) Die Rechte an vom Kunden bereitgestellten Inhalten — Texte, Bilder, Logo — verbleiben beim Kunden. Er räumt Fördewerk die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Nutzungsrechte daran ein.
§ 10 Gewährleistung
(1) Fördewerk gewährleistet, dass die erstellte Website dem im Angebot vereinbarten Leistungsumfang entspricht.
(2) Für die inhaltliche Richtigkeit der vom Kunden bereitgestellten Inhalte übernimmt Fördewerk keine Gewähr.
§ 11 Haftung
(1) Fördewerk haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die bereitgestellten Muster-Texte für Impressum und Datenschutzerklärung sind unverbindliche Entwürfe. Der Kunde bestätigt mit Freigabe des Livegangs, diese vor Veröffentlichung selbst geprüft oder rechtlich prüfen lassen zu haben. Fördewerk haftet nicht für deren rechtliche Richtigkeit.
(5) Fördewerk haftet nicht für Inhalte, die der Kunde selbst bereitgestellt hat.
§ 12 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 23. September 2026